Dez 21, 2017
Jetzt in Europa zugelassen: BACTOCELL für Enten, Wachteln und Fasane
Dez 21, 2017

Lallemand Animal Nutrition freut sich bekannt zu geben, dass das probiotische Bakterium BACTOCELL (Pediococcus acidilactici MA 18 / 5M) in Europa neben der bereits bestehenden Zulassung für Masthühnern und Legehennen jetzt auch als zootechnischer Futterzusatzstoff für die Verwendung in Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (u.a. Wachteln und Fasane) zugelassen ist1. Diese Zulassung umfasst ebenfalls Arten wie Enten und Wildvögel. Versuche in Forschungsstationen und kommerziellen Betrieben haben gezeigt, dass das Probiotikum nachweislich die Wachstumsleistung und Futtereffizienz von Mastenten verbessert. Die Zulassung des Probiotikums erstreckt sich weiterhin auch auf Absetzferkel und Mastschweine. Diese Zulassungen umfassen sowohl den Einsatz von BACTOCELL in Futtermitteln (BACTOCELL und BACTOCELL ME) als auch den Einsatz von BACTOCELL DRINK in Trinkwasser für Nutztiere.
Matthieu Baulez, Kategorie-Manager Monogastrier bei Lallemand, kommentiert: „Gerade jetzt, wo die Tierproduktionsindustrie nach Alternativen zu Antibiotika in Futtermitteln sucht, ist es eine gute Nachricht, dass die Europäische Union die Sicherheit und Wirksamkeit von Pediococcus acidilactici MA 18 / 5M erneut bestätigt und seine Zulassung auf weitere Geflügelspezies ausgedehnt hat, für die bislang nur sehr begrenzte Lösungen zu Verfügung standen. Durch die positive Wirkung auf die intestinale Mikroflora des Geflügels können die probiotischen Bakterien zur Verbesserung des mikrobiellen Gleichgewichtes (ausgewogene fäkale Mikroflora) und der Wachstumsleistung der Tiere beitragen. Zum Beispiel haben in Europa durchgeführte Studien an Mastenten eine Steigerung der täglichen Gewichtszunahme von durchschnittlich + 2-4 g/Tag und einer Futterverwertung von -2 % gezeigt. Eine verbesserte Futtereffizienz führt zu höheren Erträgen für die Landwirte.“
BACTOCELL ist in der Europäischen Union ebenfalls für den Einsatz in Legehennen (Verordnungen (EU) Nr. 212/2011 und (EU) Nr. 413/2013), Masthühnern (Verordnung (EU) Nr. 1200/2005 und (EU) Nr. 413/2013), abgesetzten Ferkeln (Verordnung (EU) Nr. 1120/2010 und (EU) Nr. 413/2013), Mastschweinen (Verordnung (EU) Nr. 2036/2005 und (EU) Nr. 413/2013) und Aquakulturen (alle Fische und Garnelen (Verordnung (EU) Nr. 911/2009 und (EU) Nr. 95/2013) zugelassen.